Vermietung
Kaution und Selbstbehalt
- Kautionsbetrag: 1.500,- €
- Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung – (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Feuerschäden, Vandalismus, Schäden an Frontscheibe, Dachschäden, zusätzlicher Fahrer, Europa-Schutzbrief)
- Betrag Selbstbehalt: 1.500,- €
- Versicherungsschutz: bis zu 1 Mio. €
Fahrer
- Mindestalter: 23 Jahre
- Höchstalter: keine Einschränkung
- Führerscheinbesitz seit: mind. 3 Jahre
Freikilometer
Die Mietpreise beinhalten bis zu 4000 km Freikilometer pro Buchung. Mehrkilometer werden mit 0,39 €/km berechnet. Ab 14 Tagen Mietdauer sind alle km inklusive.
Rauchen
Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich gestattet. Es wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 39,-€ erhoben.
Verbotene Nutzung
- keine Festivals
- keine Weitervermietung
- keine Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests
- keine Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
- keine Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten
- keine Nutzung im nicht vorgesehenen oder nicht geeigneten Gelände
Gebietseinschränkungen
Auslandsfahrten innerhalb EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) sowie der Schweiz und Norwegen sind grundsätzlich erlaubt.
Stornogebühren:
Bei Rücktritt werden folgende Kosten fällig:
- Bis zu 51 Tage vor Mietbeginn – 30 % des Gesamtmietpreises
- 50 – 31 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Gesamtmietpreises
- 30 – 21 Tage vor Mietbeginn – 75 % des Gesamtmietpreises
- 20 – 11 Tage vor Mietbeginn – 90 % des Gesamtmietpreises
- Weniger als 11 Tage vor Mietbeginn – 100 % des Gesamtmietpreises
Vorzeitige Rückgabe
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Verspätete Rückgabe
Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Ausfall des Mietfahrzeugs
Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls des Wohnmobils sind ausgeschlossen.
Sollte aufgrund der höheren Gewalt ein Fahrzeug ausfallen und kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, dann können wir keine Garantie für den Ausfall übernehmen. Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls des Wohnmobils sind ausgeschlossen.